Unsere Aufgaben
Die ARGE-FGV ist insbesondere dazu berufen, die berufspolitischen, wirtschaftlichen, sozialen,
kulturellen und gesundheitlichen Interessen wahrzunehmen und zu fördern.
Zur Erfüllung der Ziele der Interessenvertretung ergeben sich im Besonderen folgende Aufgaben:
- Die Teilnahme an der Ausarbeitung, im Begutachtungsverfahren, der Besprechung oder der Verhandlung von Gesetzesentwürfen, welche die sozialen, wirtschaftlichen oder fachlichen Interessen zumindest eine der genannten Berufsgruppen berühren.
- Die Förderung und Mitwirkung an Maßnahmen der Gewerkschaften und des ÖGB zur Hebung des gewerkschaftlichen Organisationsgrades, insbesondere auf dem Gebiet der Mitgliederwerbung und -erhaltung.
- Die Förderung der von den Gewerkschaften durchzuführenden
Aktionen zur Herbeiführung günstiger rahmenrechtlicher oder entgeltrechtlicher Bedingungen (Dienstordnungen, Besoldungsordnungen, Kollektivverträge oder andere Rechtsvorschriften).
- Die Koordination und Abstimmung der gewerkschaftlichen Zielsetzungen und Maßnahmen zur effizienten Durchsetzung und Vertretung der Mitglieder der Gesundheits- und Sozialberufe.
- Vorbereitende und begleitende Arbeiten im Zusammenhang mit der Registrierung nichtärztlicher Gesundheitsberufe.
- Initiierung von Kundgebungen, Petitionen und Eingaben an gesetzgebende Körperschaften, Ämter und Behörden.
Verbesserung und Weiterentwicklung der Arbeitsbedingungen auf allen Ebenen sowie der arbeits- und berufsrechtlichen Vorschriften für die Gesundheits-und Sozialberufe. - Die Herausgabe fachlicher Publikationen allgemeiner Art, die Herausgabe von Plakaten, Filmen, Druckwerken und elektronischen Informationsmedien, sofern dies für die Erfüllung der Interessenvertretungsaufgaben notwendig und zweckmäßig sind.
- Die Erhebung, Sammlung und Verwertung statistischen Materials sowie die Auftragserteilung für Studien und Forschungsmaßnahmen, sofern diese für die gewerkschaftliche bzw. mitgliederwirksame Tätigkeit der ARGE von Nutzen sind.
- Die Schaffung und Förderung von Maßnahmen bzw. Beteiligung an Maßnahmen zur Aus- und Weiterbildung für die Gesundheits- und Sozialberufe, insbesondere auch zur Erfüllung der berufsrechtlich vorgeschriebenen Fort- und Weiterbildungsverpflichtungen.
- Die Ausarbeitung und die Beteiligung an der Neu- bzw. Weiterentwicklung von Berufsbildern im Bereich der Gesundheits- und Sozialberufe.
- Die Abhaltung von Enqueten, Fachkursen, und/oder Vorträgen über berufsspezifische, wissenschaftliche, soziale oder arbeitsrechtliche Themen für die Mitglieder der Gesundheits- und Sozialberufe.
- Die Teilnahme, in Vertretung der gesetzlichen Interessenvertretung der DienstnehmerInnen, an den Aufnahme- und Prüfungskommissionen der verschiedenen Ausbildungseinrichtungen der Gesundheits- und Sozialberufe.
- Die Zusammenarbeit mit Einrichtungen und Institutionen (z. B. Ministerien) im Gesundheits- und Sozialbereich, sofern dies für die Interessenvertretungsaufgabe notwendig ist.
- Die Zusammenarbeit mit Gewerkschaften, internationalen Gewerkschafts- und Berufsverbänden auf internationaler Ebene zum Erfahrungsaustausch und zur Durchsetzung gemeinsamer Interessen auf europäischer Ebene, insbesondere gegenüber der europäischen Union und ihrer Behörden.